BGB und HGB
Im Kurs Wirtschaftsrecht wurde ein Überblick des Gesamtrechtssystem der Bundesrepublik Deutschland in Öffentlichem Recht und Zivilrecht gelehrt. Schwerpunkt der Lehrveranstaltung bezog sich auf das Schuldrecht, insbesondere dem Vertragsrecht und somit dem Bereich des Zivil- oder Privatrechts. Die wichtigste Rechtsquelle des Deutschen Vertragsrechts ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Handelsgesetzbuch (HGB). Hierbei wurde der Aufbau des BGB, die Bedeutung des Klammerprinzip sowie von Legaldefinitionen behandelt.
Die wichtigste Fähigkeit, die aus dieser Veranstaltungsreihe erworben wurde, ist ein grundlegendes Verständniss des Aufbau von Gesetztestexten in Tatbestandsmerkmale der einzelnen Normen, die Rechtsfolgen (insbesondere Anspruchsgrundlagen als Rechtsfolgen) und die Ausnahmen und die damit verbundene Subsumtion.
Nach Erwerb eines juristischen Grundlagenwissen folgten Grundsätze des Vertragsrechts, wie Vertragsfreiheit, Abschlussfreiheit, Inhaltsfreiheit, Formfreiheit und Abstraktionsprinzip.
Es folgten weiter Definitionen, Arten und Auslegung von Willenserklärungen und Rechtsgeschäften sowie Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit bei natürlichen und juristischen Personen. Alle juristischen Aspekte wurden an praktischen Beispielen besprochen und alle Gesetztes Grundlagen vom Angebot bis zum Zustandekommen von Verträgen und des Gewährleistungsrechts erläutert.