Der Kurs „Wirtschaftsrecht II“ vermittelte ein breites Fundament rechtlicher Kenntnisse im Unternehmenskontext und spannte den Bogen von Gesellschaftsrecht über Arbeitsrecht bis hin zu Informations- und Datenschutzrecht. Zentrales Element war die juristische Falllösungstechnik – eine strukturierte Methode zur Subsumtion von Tatbeständen unter gesetzliche Normen („Wer will was von wem warum woraus“). Anhand zahlreicher Praxisbeispiele wurde der Gutachtenstil eingeübt, wodurch die theoretischen Inhalte praxisnah und greifbar wurden. Im Fokus standen die wesentlichen Gesetzeswerke (BGB, HGB, GmbHG, AktG, DSGVO, BDSG) sowie ihre Anwendung auf reale Unternehmenssituationen.
Als Artefakt habe ich eine Seite aus meinen Kursübungen gewählt, auf der die juristische Falllösungstechnik noch einmal übersichtlich zusammengefasst ist – samt der berühmten Leitfrage „Wer will was von wem warum woraus?“. Diese Seite ist für mich mehr als nur eine Lernunterlage, sie ist ein Sinnbild für Struktur inmitten juristischer Paragrafenwälder. Immer wenn mir beim Lesen des BGB der Kopf rauchte, half mir genau diese Seite, die Logik hinter dem Gesetz wiederzufinden. Mit einem Augenzwinkern betrachtet, ist sie so etwas wie mein juristischer Spickzettel – ein kleiner Rettungsanker zwischen Tatbestand, Subsumtion und Konklusion.
Die Einführung in Gesellschafts- und Arbeitsrecht hat mein Verständnis für betriebliche Strukturen erweitert und mir ermöglicht, Verträge und rechtliche Rahmenbedingungen bewusster zu betrachten. Die Auseinandersetzung mit Datenschutzrecht und Informationsrecht ist nicht nur in meinem beruflichen Umfeld, sondern auch im Ehrenamt und in digitalen Projekten relevant geworden. Auch wenn Wirtschaftsrecht kein Werkzeugkoffer ist, den ich täglich brauche, so dient es mir doch als eine Art „Gehhilfe“ – ein stabilisierendes Wissen, um nicht zu stolpern, wenn rechtliche Fragen auftauchen. Es ersetzt keinen Juristen, aber es macht mich zu einem souveräneren Gesprächspartner, der weiß, wo und wie man die richtigen Antworten findet.
Sichere Anwendung der juristischen Falllösungstechnik im Gutachtenstil;
strukturiertes Vorgehen bei der Analyse komplexer Rechtsfragen;
präzise Ableitung rechtlicher Schlussfolgerungen durch Subsumtion und logische Argumentation.
Fundiertes Verständnis der zentralen Gesetzeswerke (BGB, GmbHG, AktG, DSGVO, BDSG) und deren Anwendung in Praxisbeispielen; Fähigkeit zur rechtlichen Bewertung von Gesellschaftsformen, Vertragsverhältnissen und Datenschutzfragen.
Vermittlung rechtlicher Fragestellungen an unterschiedliche Zielgruppen;
adressatengerechte Argumentation zwischen juristischer Fachsprache und betrieblichem Kontext;
Austausch über rechtliche Themen in interdisziplinären Teams.
Reflektiertes und strukturiertes Denken bei juristischen Problemstellungen;
Anwendung von Recht als Orientierungshilfe und „Gehhilfe“ für betriebliche Entscheidungen;
humorvoller, aber respektvoller Umgang mit der Erkenntnis, dass rechtliche Sicherheit
nicht in Paragrafen, sondern im Verstehen ihrer Logik liegt.
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